Die wichtigste Regel im Strafrecht lautet: Schweigen!

Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dabei lautet die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen. Auch gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Verlangen Sie, mit Ihrem Verteidiger sprechen zu dürfen! Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht. Bei der Auswahl ihres Verteidigers sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht vorweisen kann. Nur darüber können Sie sicher sein, dass sich der Rechtsanwalt überwiegend auf Strafrecht konzentriert hat und sich auf diesem Rechtsgebiet fundiert auskennt und auch ständig weiterbildet. Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine hohe Qualifikation und Erfahrung auf strafrechtlicher Ebene.

Rechtsanwalt Alexander Held vertritt seit mehreren Jahren Mandanten deutschlandweit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für eine hohe Qualifikation, strafrechtliche Kompetenz und erarbeitet für Sie eine effektive Strafverteidigung.

In dringenden Fällen wie etwa bei Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen erreichen Sie den Strafverteidiger Alexander Held unter der Notfall-Telefonnummer 0173 6691756. Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie unbedingt weiter schweigen und nichts unterschreiben. Lassen Sie sich auch nicht in scheinbar unverfängliche Gespräche verwickeln.

Als Strafverteidiger vertritt Alexander Held seine Mandanten auf diesen Gebieten:

Straftaten gegen das Leben

  • Tötungsdelikte
  • Mord und Totschlag
  • Delikte mit Todesfolge und Gesundheitsschäden
  • Körperverletzung

Organisierte Kriminalität

  • Drogenhandel
  • Menschen und Waffenhandel
  • Raubüberfälle

Drogenhandel

  • Rauschgiftdelikte
  • Besitz von Drogen
  • Handel mit Drogen
  • Bandenmäßiger Handel mit Drogen

Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

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Kanzlei Alexander Held
Mohrengasse 1
98574 Schmalkalden
kanzlei@held-recht.de
Telefon: 03683 7878790