Personenschäden

Sind bei dem Verkehrsunfall neben den entstandenen Sachschäden auch Personen zu Schaden gekommen, können auch hier die unter „Grundsätze der Haftung! genannten Personen zur Verantwortung gezogen werden.

Wichtig ist es, medizinische Fragen von einem Arzt bzw. Facharzt klären zu lassen. Dieser sollte auch Feststellungen zur Kausalität, also der Ursächlichkeit des Unfalls für die Schädigungen, in seiner Diagnose festhalten oder ein Kurzgutachten (ausführlicher Arztbericht) dazu verfassen.

In Frage kommen unter anderem folgende Schadenspositionen:

  • Verdienstausfall (auch bei Hausfrauen)
  • Vermehrte Bedürfnisse (Prothesen, Kleidung, Benutzung von Verkehrsmitteln, Umbaukosten für Fahrzeug und Wohnung etc.)
  • Heilbehandlungskosten, die von der Versicherung nicht getragen werden
  • Schmerzensgeld
  • Beerdigungskosten
  • Haushaltsführungskosten
  • Rente aufgrund Minderung der Erwerbstätigkeit